Berlin

Prozess um "Goldnest"-Diebstahl aus Schule: 20-Jähriger verurteilt

Die Vogelnest-Nachbildung aus Feingold, eines gestohlenen Kunst-Vogelnestes aus Gold in einer Berliner Grundschule
Foto: Lorenz Vossen/Berliner Morgenpost/dpa

Die Vogelnest-Nachbildung aus Feingold, eines gestohlenen Kunst-Vogelnestes aus Gold in einer Berliner Grundschule

Das glänzende Kunstwerk galt als gut gesichert. Doch Einbrecher drangen nachts in die Schule ein und sägten die Vitrine mit einem Spezialwerkzeug auf. Durch Indizien sah ein Gericht nun einen Mann als Täter überführt

Als freier Mann war der junge Mann aus einer arabischstämmigen Großfamilie zum Prozess gekommen, nach dem Urteil allerdings wurde er von Justizbediensteten abgeführt: Rund zwei Jahre nach dem Diebstahl eines aus Gold gefertigten Kunst-Vogelnestes aus einer Berliner Grundschule ist ein 20-Jähriger zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den Angeklagten am Montag unter anderem des Diebstahls in einem besonders schweren Fall schuldig. 

Geplant und mit Spezialwerkzeug sei er mit mindestens einem Komplizen in die Schule im Ortsteil Biesdorf eingebrochen, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Die Tat bewege sich im Bereich Hochkriminalität. Einbezogen in die verhängte Strafe wurde eine frühere Verurteilung zu 22 Monaten Haft auf Bewährung. 

Um an das filigrane Exponat zu kommen, sollen die Täter laut Anklage in der Nacht zum 15. Mai 2019 mit einer Glassäge die schussfest verglaste und vollständig verschweißt in der Wand eingelassene Vitrine zerstört haben. Die Einbrecher hätten sich zuvor Zutritt zu dem Foyer verschafft, indem sie eine Fensterscheibe in der Nähe des Haupteinganges mit einem Werkzeug eingeschlagen hätten. 

Drei Indizien hätten in der Gesamtschau zu einer sicheren Verurteilung geführt, so der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte sei einige Tage vor dem Einbruch an der Schule beobachtet worden. Zudem habe er laut Ermittlungen in einem Baumarkt Arbeitshandschuhe und Sprühlack gekauft – "in der Art, wie bei der Tat verwendet". Wichtigstes Indiz sei eine am Griff des Einstiegsfensters sichergestellte eindeutige DNA-Spur des Angeklagten. 

Kunstwerk bis heute verschwunden

Das Kunstwerk, dessen Materialwert damals rund 30 000 Euro betragen habe, sei bis heute verschwunden, hieß es weiter. Das Gericht ordnete die Einziehung von Wertersatz in dieser Höhe an. 

Ermittler vermuten, dass das "Goldnest" ebenso wie die 2017 gestohlene 100-Kilo-Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum eingeschmolzen worden sein könnte. Für den Diebstahl der Münze wurden Clan-Mitglieder verurteilt. 

Der vorbestrafte Angeklagte hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Seine Verteidiger plädierten auf Freispruch. Es sei unklar, wann und wie die DNA an den Griff gekommen sei. Die Arbeitshandschuhe könnten aus dem Haushalt der polizeibekannten Familie stammen. Ihr Mandant habe in den letzten zwei Jahren einen "völlig anderen Weg" eingeschlagen. Er habe eine Ausbildung als Lagerist abgeschlossen und habe eine Arbeit. Damit habe er in seiner Familie ein "Alleinstellungsmerkmal".

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Der Angeklagte habe bei der Tat unter laufender Bewährung gestanden und mit hoher krimineller Energie agiert, so der Richter. Das Gericht habe deshalb keine andere Möglichkeit gesehen, als bei der Strafe "hoch in die Klaviatur zu greifen". Die Verteidiger kündigten bereits Rechtsmittel an. 

Als Zuschauer saß zu Prozessbeginn vor zwei Wochen Künstler Thorsten Goldberg mit im Saal. Er hatte das «Goldnest» im Rahmen eines Wettbewerbs zum 2018 eröffneten Neubau der Grundschule angefertigt. Am Rande der Verhandlung bezifferte der Künstler den Wert des verschwundenen Werkes auf etwa 80 000 Euro. Nach seiner Idee sollten Schüler und Ehemalige nach 14 Jahren entscheiden können, was mit dem Gold geschehen soll.