Frankreich

Prozess um in der Garage gehortete Picassos wird neu aufgerollt

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Pablo Picasso

Der Prozess um jahrzehntelang in einer Garage in Frankreich gehortete Picasso-Werke wird neu aufgerollt

Das oberste französische Gericht hob die Verurteilung eines Rentnerpaars wegen Hehlerei auf, wie es am Freitag auf Anfrage bestätigte. Es sei in dem damaligen Urteil nicht nachgewiesen worden, dass die 271 Kunstwerke aus einem Diebstahl stammten, heißt es in der Entscheidung vom vergangenen Mittwoch. Der Fall muss nun vom Berufungsgericht Lyon neu verhandelt werden.

Das Rentnerpaar war Ende 2016 vom Berufungsgericht Aix-en-Provence zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Bei dem Mann handelt es sich um einen früheren Elektriker, der in den Jahren vor dem Tod des Malers Pablo Picasso 1973 Arbeiten auf dessen Hof in Mougins nördlich von Cannes ausgeführt hatte. Er hatte bei einem ersten Prozess angegeben, die Werke in dieser Zeit als Dankeschön für seinen Einsatz bekommen zu haben. Im Berufungsverfahren änderte er aber seine Version und sagte, er habe die Werke nach dem Tod des Malers von dessen Witwe erhalten.

Der Fall war 2010 bekannt geworden und hatte für viel Aufsehen gesorgt. Damals präsentierte das Ehepaar die Werke nach fast vier Jahrzehnten im Pappkarton den Picasso-Erben, um sich die Echtheit der Arbeiten aus den Jahren 1900 bis 1932 bestätigen zu lassen. Diese reichten Klage ein - allerdings nicht wegen Diebstahls, der im Gegensatz zur Hehlerei schon längst verjährt gewesen wäre. Bis dahin hatte das Ehepaar die Kunstwerke in seiner Garage in Mouans-Sartoux nördlich von Cannes gelagert. Nach französischen Medienberichten wird der Wert der bis dahin völlig unbekannten Zeichnungen, Collagen und Skizzen auf 60 bis 100 Millionen Euro geschätzt.