Gerichtsprozess

Rechtsstreit um königliches Wappen endet mit Vergleich

Entscheidung im Streit um das Wittelsbacher Familienwappen: Die Museumsshops der Bayerischen Schlösserverwaltung dürfen drei Produkte nicht mehr verkaufen, die mit einem bestimmten Emblem verziert sind

Der Grund: die große Ähnlichkeit mit dem königlichen Wahrzeichen. Die Kulturgut AG als Betreiber der Geschäfte habe sich mit Luitpold Prinz von Bayern auf einen Vergleich geeinigt, teilte das Landgericht München I am Dienstag auf Anfrage mit. Einen Monat haben die Souvenirläden nun Zeit, die strittigen Waren aufzubrauchen, dann müssen sie aus den Regalen verschwinden. Zudem muss die Kulturgut AG 830 Euro Abmahnkosten bezahlen.

Das Gericht hatte den Vergleich in der mündlichen Verhandlung am 6. August vorgeschlagen, der nun von beiden Seiten akzeptiert wurde. Der Streit hatte sich an einem Polo-Shirt, einer Baseball-Kappe und einem Kissen entzündet, die mit einem Wappen verziert sind. Nach Ansicht der Rechtsanwälte von Luitpold Prinz von Bayern enthält das Emblem wesentliche Bestandteile des Wittelsbacher Wappens. Die Adelsfamilie sah sich deshalb in ihrem Namensrecht verletzt. Die Kulturgut AG hatte dagegen argumentiert, man habe eine Dekoration aufgegriffen, die in Schloss Linderhof zu sehen sei, unter anderem auf dem Baldachin des königlichen Bettes Ludwigs II..