Kunsthaus Zürich

"Die Schweiz vor einem Scherbenhaufen" - Die Kontroverse um die Bührle-Sammlung

Das Kunsthaus Zürich wollte eigentlich seinen neuen Anbau feiern. Darin: die spektakuläre Bührle-Sammlung. Doch dann wird das Ganze zum Skandal um Nazi-Fluchtgut, Verharmlosung und Geschichtsklitterung. Eine Chronik

Das größte Kunstmuseum der Schweiz ist im Krisenmodus: statt seinen erst im Oktober mit Fanfaren eröffneten neuen Anbau zu feiern, steht das Kunsthaus in Zürich im Auge eines immer stärker tosenden Sturms der Entrüstung. Wurde genug getan, um zu verhindern, dass Werke präsentiert werden, die Jüdinnen und Juden nach der Vertreibung aus Nazi-Deutschland in der Not verkaufen mussten? Die Zweifel daran wachsen. "Jetzt reicht es mir!" - mit diesen Worten verlangt nun die renommierte Schweizer Künstlerin Miriam Cahn ihre seit 40 Jahren im Kunsthaus befindlichen Werke zurück.

Es geht um die im neuen Anbau präsentierte Bührle-Sammlung. Emil Bührle, eingebürgerter Deutscher, war als Waffenfabrikant durch Geschäfte mit den Nazis reich geworden. Er beschenkte die Stadt als Kunstmäzen mit Millionen, im Eingang des Kunsthauses ehrt ihn eine Büste. Seine Sammlung dümpelte aber Jahrzehnte am Stadtrand in einem Privatmuseum vor sich hin. Seit Oktober sind nun gut 200 Werke daraus im neuen Anbau zu sehen, darunter solche von Auguste Renoir, Claude Monet und Paul Cézanne.

Die Empörung entzündet sich daran, dass das Kunsthaus sich bei der Klärung der Herkunft der Werke (Provenienzforschung) bislang auf die Bührle-Stiftung verlassen hat. Deren Fazit: Die Herkunft von 90 Werken sei zwar nicht lückenlos geklärt, aber sie seien trotzdem als Werke "ohne Hinweis auf problematische Zusammenhänge" zu betrachten. Das bezweifeln namhafte Historiker, und die Debatte über die Bührle-Sammlung weitet sich immer mehr zum Skandal aus.

"Erinnerungspolitisches Desaster"

"Die Schweiz steht vor einem Scherbenhaufen", schreibt das Online-Magazin "Die Republik". Der als kultureller Meilenstein gedachte Bau sei zu einem "erinnerungspolitischen Desaster" geworden. Die neutrale Schweiz war im Zweiten Weltkrieg eine Drehscheibe des Kunsthandels. Viele flüchtende Juden brachten dort Geld, Gold und Kunstwerke in Sicherheit oder verkauften sie oft in Not. Ende der 1990er Jahre kam ans Licht, wie schwer es Nachfahren von Opfern des Nazi-Regimes hatten, deponierte Vermögenswerte zurückzubekommen. 

Erst da wurde die Bergier-Historikerkommission einberufen, um die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg aufzuarbeiten. Sie kam zu dem Schluss, dass an den Grenzen viele Flüchtende ohne Not abgewiesen wurden, dass Regierung und einige Firmen dem Nazi-Regime zu sehr entgegen kamen und dass Firmen, Banken, Galerien und Museen zu wenig taten, um Anspruchsberechtigten ihre Habe zurückzugeben.

In Deutschland gibt es seit 2003 die "Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz". Sie prüft seitdem Ansprüche. Im März 2021 empfahl sie etwa die Rückgabe des Gemäldes "Füchse" von Franz Marc aus dem Besitz der Städtischen Kunstsammlung Düsseldorf an die Erbengemeinschaft eines Vorbesitzers. Im Zuge der Debatte um die Bührle-Sammlung fordert ein Abgeordneter mit einem Vorstoß im Parlament nun eine ähnliche Kommission für die Schweiz.

In Bern wurde zugunsten der Erben entschieden

Museen weltweit erkennen neben Raubkunst - also Werken, die die Nazis jüdischen Besitzern entwendet haben - längst auch Fluchtgut als unrechtmäßig erworben an und geben es zurück. Als Fluchtgut werden Werke bezeichnet, zu deren Verkauf Jüdinnen und Juden gezwungen waren, um ihre Flucht oder das Leben danach zu finanzieren.

So gab das Kunstmuseum Bern gerade zwei Werke von Otto Dix aus dem Nachlass von Cornelius Gurlitt an Erben eines jüdischen Vorbesitzers zurück. Die Vorgeschichte konnte zwar nicht eindeutig geklärt werden, aber das Museum entschied im Zweifelsfall zugunsten der Erben.

Die Bührle-Stiftung sieht das anders. Es gebe zwar Fluchtgut in der Sammlung, sagte der scheidende Stiftungsdirektor Lukas Gloor im Schweizer Fernsehen. Aber Bührle habe immer über den Kunsthandel gekauft und nichts unter Wert. Zu Paul Cézannes "Paysage" aus der Sammlung meinte er: "Das Bild ist 1947 in den USA von der Besitzerin, Martha Nothmann, verkauft worden. In den USA hat 1947 keine Judenverfolgung stattgefunden." Die Jüdin Martha Nothmann war 1939 mit ihrem Ehemann Berthold aus Nazi-Deutschland geflüchtet.

"Der Makel wird noch lange bleiben"

Das Kunsthaus präsentiert in einem Nebenraum die problematische Geschichte des Unternehmers Bührle. In Schaukästen zeigt sie Dokumente, die belegen sollen, dass Bührle Nachforschungen über die Herkunft von Werken betrieben hat. Das reicht vielen nicht. Künstlerin Miriam Cahn war die erste, die nun Konsequenzen zog. "Das brauche ich nicht mehr, in diesem Bührle-Kunsthaus Zürich-Konglomerat vertreten zu sein", sagte sie dem Schweizer Rundfunk SRF. Das Kunsthaus bestätigte am Tag vor Weihnachten den Eingang einer Email von Frau Cahn. "Wir werden nun das persönliche Gespräch mit ihr suchen", sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur.

"Zürich (...) schreckt vor Revisionismus, Leugnung, Verharmlosung, Manipulation, Geschichtsklitterung nicht zurück", empörte sich der Chefredakteur Yves Kugelmann von JM Jüdische Medien AG in der jüdischen Wochenzeitung "Tacheles". Er wirft der Stadt vor, nicht durchzugreifen. "Die Nazi-Versteher und ihre politischen Kumpanen werden irgendwann weggeschwemmt und das kontaminierte Wasser sauber werden. Doch der Makel wird noch lange bleiben."

Die Stadt will nach viel Druck nun die Provenienzforschung der Stiftung unabhängig untersuchen lassen. "Die Planungen sind angelaufen", sagt Sprecher Lukas Wigger. Einen Zeitrahmen gebe es aber nicht, das müsse alles sehr sorgfältig geplant werden.

Einen Kommentar zum Fall der Sammlung Bührle lesen Sie hier.