In dem Revisionsverfahren schloss sich das Oberlandesgericht am Dienstag einem früheren Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken an.
Es widersprach damit zugleich der Einschätzung des Landgerichts, das den Künstler im Juli 2017 lediglich wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen und seine Aktion als Mittel der Kunstfreiheit gewertet hatte. "Die Kunstfreiheit ist zwar vorbehaltlos, aber nicht schrankenlos gewährleistet", betonte die Vorsitzende Richterin in ihrer Begründung.
Der Schuldspruch des OLG ist rechtskräftig. Über die Höhe des Strafmaßes entscheidet nun das Landgericht. Der Angeklagte Alexander Karle (40) sagte, er sei von dem Urteil "sehr überrascht" und darüber "entsetzt".