Urteil

Liegestütze auf Altar kein Mittel der Kunstfreiheit

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Der Künstler Alexander Karle machte für sein Kunstprojekt "Pressure to Perform" (auf Deutsch "Leistungsdruck") Liegestütze auf dem Altar der katholischen Kirchengemeinde St. Johann in Saarbrücken. Jetzt ist er dafür wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung verurteilt worden.

Weil er 26 Liegestütze auf dem Altar einer katholischen Kirche gemacht und sich dabei gefilmt hat, ist ein Video-Künstler aus Saarbrücken wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung verurteilt worden

In dem Revisionsverfahren schloss sich das Oberlandesgericht am Dienstag einem früheren Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken an.

Es widersprach damit zugleich der Einschätzung des Landgerichts, das den Künstler im Juli 2017 lediglich wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen und seine Aktion als Mittel der Kunstfreiheit gewertet hatte. "Die Kunstfreiheit ist zwar vorbehaltlos, aber nicht schrankenlos gewährleistet", betonte die Vorsitzende Richterin in ihrer Begründung.

Der Schuldspruch des OLG ist rechtskräftig. Über die Höhe des Strafmaßes entscheidet nun das Landgericht. Der Angeklagte Alexander Karle (40) sagte, er sei von dem Urteil "sehr überrascht" und darüber "entsetzt".

Alexander Karle