Shapiros Bronzeskulptur "Ohne Titel _1996-99" muss nicht im Kölner Skulpturenpark bleiben. Das hat das Gericht am Montag mitgeteilt (Az.: I-7 U 31/20).
Die Kunststiftung Nordrhein-Westfalen hatte den Ankauf der Skulptur Ende der 1990er-Jahre mit 150.000 D-Mark gefördert und sich dafür einen Miteigentumsanteil von gut 14 Prozent an ihr gesichert. Als das Kuratorium des Skulpturenparks das Kunstwerk aus dem Park entfernen wollte, weil es nicht mehr in das künstlerische Konzept passte, kam es zum Streit.
Wenn sich die Eigentümer nicht doch noch über Verbleib und Schicksal der Skulptur einigen, muss das Kunstwerk versteigert werden.