Urheberrechtdebatte

Künstler und Museen fordern mehr Sichtbarkeit im Netz

Die VG Bild-Kunst hat in Zusammenarbeit mit Museen und Künstlern eine gemeinsame Erklärung zur Sichtbarkeit von Kunst im Internet erarbeitet

Die sogenannte "Münchner Note" wurde neben der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst auch von Künstlerverbänden und Vertretern wichtiger deutscher Museen unterzeichnet, darunter die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen in München, das Städel Museum in Frankfurt, die Stiftung Museum Kunstpalast in Düsseldorf, die Hamburger Kunsthalle, das Sprengel Museum in Hannover, die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und das Kunstmuseum Wolfsburg.

Die Unterzeichner äußern in dem Schreiben den gemeinsamen Wunsch, auch urheberrechtlich geschützte Bildwerke der Öffentlichkeit im Internet zugänglich machen zu können. Dabei soll ein fairer Ausgleich zwischen dem Interesse der Gesellschaft am Zugang zu Abbildungen von urheberechtlich geschützten Werken und den Rechten der Bildurheber angestrebt werden. Dies könne nur gelingen, "wenn die Institutionen Rechtssicherheit für die digitale Sichtbarmachung ihrer Bestände erhalten, der Aufwand der Rechteklärung für alle Beteiligten so gering wie möglich ist und die Bildurheber/innen eine gerechte Vergütung für die Nutzungen erhalten. Wichtig für die Bildurheber/innen ist zudem, dass sie durch die Präsentation ihrer Werke im Internet nicht die rechtliche Möglichkeit verlieren, über weitere Nutzungen ihrer Werke frei zu entscheiden."

Aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen sind Museen in der Präsentation ihrer Sammlungen im digitalen Raum eingeschränkt. Das Urheberrecht und alle mit dem Urheberrecht verbundenen Rechte erlöschen gemäß §64 UrhG erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dies bedeutet, dass beispielsweise die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen Werke von Pablo Picasso erst im Jahr 2043 in ihrer Online-Sammlung kostenfrei und uneingeschränkt zugänglich machen können.

Durch eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf deutscher und europäischer Ebene soll dies geändert werden. Darüber hinaus fordern die Unterzeichner vom Bund und den Ländern, dass die Verbreitung von Katalogen generell mit einer Vergütungspflicht verknüpft wird. Die pauschale Vergütung soll dabei von Bund und Ländern getragen werden und nicht zulasten der Etats der einzelnen Institutionen gehen. Die vollständige Erklärung kann hier runtergladen werden.