Berlin

Gericht bestätigt Entscheidung zum Menschen-Museum

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Ausstellungsstücke aus menschlichen Plastinaten im Menschen-Museum in Berlin.

Im Menschen-Museum von Leichenplastinator Gunther von Hagens dürfen einige Exponate weiterhin nicht gezeigt werden

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) habe eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts von 2017 bestätigt, sagte ein Sprecher am Montag. Zuvor hatte der "Tagesspiegel" berichtet. Demnach muss das Museum bei Plastinaten nachweisen, dass der Körperspender eine Einwilligungserklärung erteilt hat. Bei einigen Ganzkörperplastinaten ist dies nicht der Fall. "Der aktuelle Beschluss des OVG hat keine Auswirkungen auf unsere gegenwärtige Ausstellung im Menschen Museum", sagte Betreiberin und Kuratorin Angelina Whalley.

Bereits im vorausgehenden Verfahren seien durch das Gericht nur sieben der insgesamt rund 220 ausgestellten Plastinate beanstandet worden. Diese habe das Museum ausgetauscht. "Nun warten wir das voraussichtlich im Herbst stattfindende Hauptsacheverfahren ab und sind zuversichtlich, dann endlich Rechtssicherheit für das Menschen Museum erreichen zu können", so Wallhey.

Das Museum führt seit Jahren einen Rechtsstreit mit dem Bezirk Mitte, der sich gegen die Ausstellung wehrt. Im Herbst soll voraussichtlich entschieden werden, ob die Ausstellung generell bestehen bleiben darf.

Plastinator Gunther von Hagens (rechts) im Oktober 2017 bei einer Demonstration mit dem Motto "Für die Fortführung des Menschen Museums, gegen Behördenwillkür"