Doppelschau in Bern und Bonn

Amnesie und Aufklärung

Vier Jahre nach dem "Schwabinger Kunstfund" ist die Sammlung Gurlitt jetzt endlich öffentlich zu sehen

2013 war es ein internationaler Skandal, als bekannt wurde, dass die Augsburger Staatsanwaltschaft in der Münchner Wohnung des Kunsthändlersohnes Cornelius Gurlitt eine umfangreiche Sammlung beschlagnahmt hatte. Der Verdacht lautete: Raubkunst. Der "Schwabinger Kunstfund", so auch der Titel der von Kulturstaatsministerin Monika Grütters eiligst zur Untersuchung einberufenen Taskforce, und die späteren Entdeckungen im Salzburger Haus von Gurlitt brachten insgesamt 1566 Werke unterschiedlichster Qualität zutage, vornehmlich Papierarbeiten.

Vier Jahre danach wird nun in einer Doppelausstellung im Kunstmuseum Bern und der Bundeskunsthalle in Bonn endlich zu sehen sein, worüber sich damals alle Welt erregte: was in der ersten Hysterie als Milliardenwert gehandelt wurde und doch seit der Konfiszierung durch die bayerische Staatsanwaltschaft bisher nur ein kleiner Kreis zu Gesicht bekommen hatte. Der Wert dürfte sich jüngsten Schätzungen zufolge nur noch auf eine zweistellige Millionensumme belaufen.

Bern zeigt unter dem Titel "'Entartete Kunst' – beschlagnahmt und verkauft" die unstrittigen Werke, rund 200 Arbeiten vornehmlich auf Papier. In seinem Testament hatte der 2014 verstorbene Gurlitt dem Kunstmuseum Bern die Sammlung vermacht. Bei Antritt des Erbes hatte sich das Museum bereit erklärt, nur Kunst anzunehmen, auf die kein Raubkunstverdacht mehr fällt. Bonn dagegen präsentiert die fraglichen Stücke und solche, an denen seit Auflösung der Taskforce das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg weiterarbeitet. Ausgestellt werden etwa 250 Werke, ebenfalls meist auf Papier, dazu Gemälde und Skulpturen, der durchaus selbstkritische Titel lautet: "Der NS-Kunstraub und seine Folgen".

Warum Gurlitt die Sammlung dem Berner Museum vermachte, weiß man nicht genau. Womöglich war ihm das Haus einfach sympathisch, das er nach Einlieferungen ins Auktionshaus Kornfeld gerne besucht haben soll. Den Bayern und der Bundesrepublik, die sich ihrerseits Hoffnungen auf das Erbe gemacht hatten, grollte er. Sie hatten ihm seinen Schatz genommen, auch wenn die Konfiszierung wegen vermeintlicher Steuerschuld zu guter Letzt aufgehoben war.

Jetzt bleibt es die Aufgabe der Bundesrepublik, dort Aufarbeitung zu leisten, wo Stücke aus der Gurlitt-Sammlung möglicherweise jüdischen Vorbesitzern genommen wurden. Die Ausstellung in der Bundeskunsthalle versteht sich als Rechenschaftsbericht, zumindest Zwischenbilanz. Zugleich möchte sie anhand konkreter Beispiele auch die Besucher um Mithilfe bei der Aufklärung bitten. Ein frommer Wunsch. Mehr noch dürfte es darum gehen, dem Kapitel Hildebrand Gurlitt als ein weiteres zeitgeschichtliches Beispiel bundesrepublikanischer Amnesie beizukommen. Rückblickend hatte für die größte Überraschung gesorgt, dass der NS-Kunsthändler nach dem Zweiten Weltkrieg – inzwischen Leiter des Düsseldorfer Kunstvereins – unbehelligt seine vor 1945 in Paris deponierte Ware abholen, nebenher weiterhandeln und die ihm von den Amerikanern zurückgegebene Sammlung öffentlich in Ausstellungen zeigen konnte.

Der Name Gurlitt steht heute jedoch nicht nur für Versäumnisse, sondern auch für ein verändertes Verhalten im Umgang mit Raubkunst in privater Hand. Kurz vor seinem Tod im Mai 2014 hatte sich Cornelius Gurlitt bereit erklärt, jene Werke, die jüdischen Sammlern entzogen worden waren, an die Erben zu restituieren – obwohl dazu ansonsten nur öffentliche Häuser verpflichtet sind. Er hat damit nicht nur ein Vorbild für andere Privatsammler abgegeben, ihre Kollektionen ebenfalls zu überprüfen, sondern heutigen Erben insgesamt. Die Causa Gurlitt stellt eine Wende in der öffentlichen Wahrnehmung von Kunst dar, die nach 1933 in den Handel geriet und nach wie vor unangefochten an den Museumswänden hängt oder private Wohnungen ziert.

Doch das Beispiel Gurlitt zeigt auch, wie schwierig eine Klärung ist. Bei 1051 Stücken der Sammlung dauert die Forschung noch an, für 152 besteht ein konkreter Verdacht. Nur für fünf Werke konnte er bestätigt werden, vier davon wurden bislang restituiert. Hatte das magere Ergebnis zunächst überrascht, frustriert, ja wie ein weiterer Skandal ausgesehen (Verschleppung!), weiß man heute ebenfalls besser, wie mühsam sich die verschiedenen Vorbesitzer rekonstruieren lassen. Der Fall Gurlitt ist noch lange nicht gelöst, andere, kleinere, weniger spektakuläre dürften folgen.