Angeklagter Kunstberater

Achenbach soll in Zivilprozess seiner Frau aussagen

Der wegen Millionenbetrugs angeklagte Kunstberater Helge Achenbach soll im kommenden März als Zeuge in einem Zivilprozess seiner Frau aussagen. Das hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf am Dienstag entschieden. Im dem Streit (AZ 6 346/14) fordert Achenbachs Ehefrau die Herausgabe von vier Kunstwerken im Wert von 530 000 Euro. Die Bilder hatte die Familie des 2012 gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht im Zuge einer Strafanzeige gegen Helge Achenbach beschlagnahmen lassen.
Als Zeugen seien für den 17. März auch Christine Uecker, die Ehefrau des Zero-Künstlers Günther Uecker, der Düsseldorfer Galerist Hans Mayer sowie vier weitere Personen geladen, sagte eine Gerichtssprecherin.
Im Strafprozess am Essener Landgericht wirft die Anklage Achenbach vor, Berthold Albrecht bei 22 Kunst- und Oldtimergeschäften um rund 23 Millionen Euro betrogen zu haben. Der 62-jährige Kunstberater hatte am Montag ein Teilgeständnis abgelegt.
Parallel dazu laufen zwei Zivilprozesse in Düsseldorf. In dem einem Verfahren (AZ 6 O 280/14) verlangt die Familie Albrechts Schadensersatz in Höhe von rund 19 Millionen Euro von Achenbach. In dem Fall will das Gericht am 20. Januar 2015 eine Entscheidung verkünden.
Im zweiten Zivilverfahren fordert Achenbachs Frau zwei Bilder von Günther Uecker und dem Düsseldorfer Künstler Thomas Schönauer sowie zwei Tonköpfe zurück. Die Objekte wurden den Vermögenswerten Helge Achenbachs zugerechnet und nach dessen Verhaftung zur Absicherung von Schadenersatzansprüchen sichergestellt. Auch die Konten des 62-Jährigen wurden eingefroren.
Achenbachs Frau behauptet, sie sei alleinige Eigentümerin der Objekte. Sie gehörten ihr und nicht ihrem Mann. Das könnte auch Christine Uecker bezeugen. Die fünf Albrecht-Geschwister lehnen eine Herausgabe der vier Kunstwerke ab.
Achenbach sitzt seit Juni in Untersuchungshaft. Seine Firmen sind insolvent. Rund 2000 Kunstwerke sowie zwei Oldtimer aus der Insolvenzmasse sollen versteigert werden.