Kodex für öffentliche Unternehmen

Scharfe Auflagen für Kunstverkäufe

Nach umstrittenen Kunstverkäufen aus indirektem Landesbesitz wollen Kulturfachleute den Unternehmen der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen schärfere Auflagen machen.

Ein von ihnen entworfener Kodex sieht vor, dass die Unternehmen geplante Verkäufe zunächst mit Kunstexperten und einer "breiteren Fachöffentlichkeit" beraten. Erträge aus Kunstverkäufen sollen künftig "der Kulturförderung dienen". Außerdem sollen Werke, von denen sich Unternehmen trennen wollen, als erste den Museen in NRW angeboten werden. Der Entwurf für die Selbstverpflichtung wurde am Donnerstag in den Kulturausschuss des Landtags eingebracht und soll zunächst innerhalb der Landesregierung abgestimmt werden.

Auslöser war unter anderem die Versteigerung von zwei Andy-Warhol-Bildern durch den landeseigenen Casino-Betreiber Westspiel im Jahr 2014. Mit dem Erlös von rund 120 Millionen Euro sollte die Casino-Gesellschaft saniert werden. Der Verkauf hatte einen bundesweiten Proteststurm ausgelöst.