Kunstberater Achenbach unter Tränen

"Mein Handeln war unmöglich"

Auch am Ende seines Prozesses hat sich der wegen Millionenbetrugs angeklagte Kunstberater Helge Achenbach reuig gezeigt - und Tränen vergossen. «Mein Handeln bei den Kunstgeschäften mit Albrecht war unmöglich», sagte Achenbach am Mittwoch in seinem Schlusswort am Essener Landgericht. Er bezog sich dabei auf seine verdeckten Millionen-Preisaufschläge bei Geschäften mit dem 2012 gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht.

«Ich weiss, dass ich eine Freiheitsstrafe zu erwarten habe», sagte Achenbach mit brüchiger Stimme. Sein «einziger Trost» sei, dass alles, was er Albrecht verkauft habe, «von hoher Qualität war und heute viel mehr wert ist». Er selbst sei ruiniert, sagte der 62-Jährige, der der einer der bekanntesten Kunstexperten Deutschlands ist. «Einen Kunstberater Helge Achenbach wird es nicht mehr geben.»

Achenbachs Verteidiger Thomas Elsner forderte eine geringe Freiheitsstrafe für seinen Mandanten. Sie müsse jedenfalls erheblich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten sieben Jahren Haft liegen. Er wies einen Großteil der Betrugsvorwürfe zurück. «Wo Kunst und Geld zusammentreffen, gelten etwas andere Spielregeln.»

Elsner forderte für den seit rund neun Monaten in Untersuchungshaft sitzenden bekanntesten Kunstberater Deutschlands Haftverschonung. Das würde bedeuten, dass Achenbach mit der am kommenden Montag geplanten Urteilsverkündung (16. März) zunächst auf freien Fuß gesetzt würde.

Bei sieben von mehr als 20 millionenteuren Kunstverkäufen habe Achenbach seinem Duz-Freund Albrecht verdeckte Preisaufschläge berechnet, räumte Elsner ein. Bei neun Oldtimer-Geschäften habe er den Milliardär aber gar nicht betrogen. Albrechts auf 7,8 Milliarden Euro geschätztes Vermögen habe zudem «keine Schmälerung erlitten». Alle verkauften Kunstwerke und Oldtimer seien vielmehr im Wert «erheblich gestiegen».

Elsner räumte auch ein, dass Achenbach in drei Fällen über die Kunsberatungsfirma Berenberg Art Advice dem Pharma-Unternehmer Christian Boehringer verdeckte Preisaufschläge berechnet habe. Für Achenbachs mitangeklagten Ex-Geschäftspartner Stefan H. forderten dessen Verteidiger Freispruch. Eine Mittäterschaft sei nicht nachzuweisen.

Achenbach handelte nach Überzeugung seines Anwalts «nicht aus Profitgier». «Herr Achenbach hat das freundschaftliche Verhältnis zu Albrecht in manchen Fällen ausgenutzt, aber er hat es nicht aufgebaut, um daraus Kapital zu schlagen.»

Einen schriftlichen Vertrag gab es nicht. Der Aldi-Erbe habe gegenüber Achenbach auch «nicht nach strengen kaufmännischen Prinzipien gehandelt», sagte Elsner. So habe Albrecht ein Kirchner-Bild für sieben Millionen Euro über Nacht nur mit telefonischem Zuruf gekauft. «Er konnte es sich im wahrsten Sinne des Wortes leisten».

Für die Verteidiger handelte Achenbach als Händler, nicht als Kommissionär, der Objekte zum Einkaufspreis gegen eine Provision hätte weitergeben müssen. Nur bei einigen Kunstverkäufen habe Achenbach eine fünfprozentige Provision berechnet, bei den Oldtimerverkäufen an Albrecht habe es trotz gegenteiliger Behauptungen von Albrechts Witwe eigentlich gar keine Provisionen gegeben. «Faszination und Leidenschaft prägten das kostspielige Hobby, nicht spitzfindige Preisgestaltung.»

Achenbachs Firmen- und Restaurantkette ist inzwischen insolvent. Seine Kunstsammlung wird demnächst versteigert. Vom Landgericht Düsseldorf war Achenbach in einem Zivilprozess zur Zahlung von 19,4 Millionen Euro Schadensersatz an die Albrecht-Erben verurteilt worden. Das Urteil hat er angefochten.