Streit um Verschwendung

Kunsthallen-Affäre dürfte Bundesverwaltungsgericht beschäftigen

Vor fast zehn Jahren beschäftigte eine Finanzaffäre um die Bundeskunsthalle die Republik. Der Bundesrechnungshof prangerte 2007 die Verschwendung von Steuergeldern an. Noch immer streiten sich die Juristen - wohl auch in der nächsten Instanz.

Ein fast zehn Jahre alter Streit um Verschwendung von Steuergeldern bei der Bundeskunsthalle wird vermutlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat am Dienstag eine mündliche Verhandlung zur Klage eines ehemaligen Geschäftsführers des Hauses in Bonn ohne Ergebnis vertagt. Wilfried Gatzweiler sieht seinen Ruf durch einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2007 geschädigt und fordert einen Widerruf und Richtigstellungen von Teilen des Berichtes.

Ob seine Klage zulässig ist, muss das OVG entscheiden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte dies 2012 in der ersten Instanz mit einem Verweis auf die im Grundgesetz verankerte Sonderrolle des Bundesrechnungshofes noch verneint. Der Senat machte deutlich, dass es diese Sonderrolle von den obersten deutschen Verwaltungsrichtern überprüfen lassen will - und kündigte an, Revision zuzulassen.

Zum Prozessauftakt am Dienstag ging es nur um Verfahrensfragen. Wann die mündliche Verhandlung fortgesetzt wird, ist noch offen. Wahrscheinlich ist ein Termin erst in der zweiten Jahreshälfte.

Der Bericht des Bundesrechnungshofes hatte das vom Bund getragene Haus in eine Führungskrise gestürzt und bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Neben Gatzweiler musste 2007 auch der künstlerische Leiter Wenzel Jacob das Haus verlassen. Der Streit drehte sich unter anderem um Open-Air-Konzerte, durch die von 2002 bis 2006 Verluste in Höhe von sechs Millionen Euro angehäuft worden waren.

Gatzweiler bestreitet, dass die Aufsichtsgremien nicht über die Finanzpläne informiert gewesen seien. Außerdem hätten den Verlusten immer selbst erwirtschaftete Einnahmen gegenübergestanden. Die Prüfer der Finanzkontrollbehörde hatten die Vergabe von 21 000 Freikarten für die Konzerte moniert. Durch sie sei ein Schaden von 840 000 Euro entstanden. Stimmt nicht, sagt der ehemalige Geschäftsführer. Sponsoren und andere Vertragspartner hätten im Gegenzug Leistungen von 1,8 Millionen Euro erbracht.