Ja im Bundesrat

Kulturgutschutzgesetz nimmt letzte Hürde

"Ein steiler und steiniger Weg" - so hatte Deutschlands oberste Kulturhüterin die Vorgeschichte zum neuen Kulturgutschutzgesetz genannt. Jetzt hat auch der Bundesrat seinen Segen gegeben

Gegen teils massiven Protest von Künstlern, Sammlern und Händlern hat der Bundesrat das Gesetz zum Schutz von Kulturgütern in Deutschland gebilligt. Damit hat das wohl umstrittenste kulturpolitische Vorhaben dieser Legislaturperiode die letzte Hürde genommen.

Eine kritische Entschließung fand am Freitag in der Länderkammer keine Mehrheit. Auch ob sich einzelne Länder enthielten, wurde nicht festgestellt. Für die Verabschiedung reicht eine absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen. Eine Aussprache gab es nicht.

Das Gesetz von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) verbietet die Ausfuhr von "national wertvollem Kulturgut" aus Deutschland. Zudem wird der illegale Handel mit Raubkunst aus Kriegs- und Krisengebieten erschwert.

Grütters zeigte sich nach dem Votum des Bundesrats "froh und erleichtert". "Es steht der Kulturnation Deutschland gut zu Gesicht, dass sie endlich vergleichbare internationale und europäische Standards auch für sich festgeschrieben hat", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Der Bundestag hatte das zustimmungspflichtige Gesetz am 23. Juni mit den Stimmen der Regierungsfraktionen Union und SPD beschlossen, die Opposition enthielt sich. Jetzt muss noch der Bundespräsident unterschreiben, dann treten die neuen Regeln nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Das dürfte spätestens zum 1. August sein, heißt es im Haus Grütters.

Gegen das Vorhaben hatte es von Anfang an teils erbitterten Widerstand gegeben. Sammler und Händler warnten vor Einschränkungen der Handelsfreiheit. Für Aufsehen sorgte besonders der Maler Georg Baselitz, der aus Protest Leihgaben in den Museen abhängen ließ. Der Deutsche Kulturrat mahnte am Freitag, jetzt die "Streitaxt" zu begraben. Grütters sagte, sie hoffe, dass man jetzt zu einem "guten Miteinander" zurückfinde.

Die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen, wo viele Sammler leben, hatten bis zuletzt vor dem ihrer Meinung nach großen bürokratischen Aufwand gewarnt. In einer ergänzenden Entschließung forderten sie deshalb mehr Geld vom Bund, konnten sich aber bei der Ländermehrheit nicht durchsetzen.

Fünf wichtige Fakten zum Kulturgutschutzgesetz finden Sie hier.