Die Rauminstallation "Mannheimer Loch" ("Hhole for Mannheim") und die Lichtinstallation "Pharadise" waren bei Sanierung und Umbau des Museums abmontiert und damit zerstört worden. Nach Auffassung des Senats sind beide Werke vom Urheberrechtsgesetz geschützt, die Interessen der Klägerin treten aber hinter die Interessen der Stadt Mannheim als Betreiberin und Eigentümerin der Kunsthalle zurück. Das Landgericht hatte bereits ähnlich geurteilt, der Künstlerin Nathalie Braun Barends aber für das "Mannheimer Loch" rund 66.000 Euro Honorar von der Stadt zugesprochen. Das Oberlandesgericht hob die Verurteilung zur Zahlung jetzt auf und wies die Klagen der Künstlerin insgesamt ab.