3D-Darstellung der weiblichen Scham

Japanische "Vulva-Künstlerin" wegen "Obszönität" verurteilt

Die japanische Künstlerin Megumi Igarashi wurde von einem Gericht zu einer Geldstrafe von 400.000 Yen (rund 3.239 Euro) verurteilt, weil sie Datensätze zum 3D-Druck ihrer Genitalien verkaufte.

Die 44-Jährige, die unter dem Pseudonym Rokudenashiko arbeitet, wurde im Juli 2014 festgenommen und nun von einem Gericht in Tokio der Verbreitung "obszöner Bilder" für schuldig befunden. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass die Daten, obwohl sie "schal und unorganisch" seien, dennoch bei richtiger Anwendung Nutzer sexuell erregen könnten.

Megumi Igarashi hatte die Datensätze auf CD-Roms verkauft, um Geld zu sammeln für den Bau eines Kajaks, das die Form ihrer Genitalen hat und von ihr "Manko-Boot" genannt wird. Manko ist ein Slang-Ausdruck für Vulva.

Freigesprochen wurde die Künstlerin von einer anderen Anklage, wonach auch die Ausstellung eines Modells des Kajaks obszön sein. Man erkenne in dem Modell nicht zwangsläufig eine Vulva, urteilte der Richter.

Sie wolle mit ihrer Arbeit die Einstellung der japanischen Gesellschaft gegenüber den weiblichen Genitalien hinterfragen, verteidigte sich die Künstlerin vor Gericht. Sie macht aus 3D-Darstellungen ihres Geschlechtsteils Dioramen, Lampenschirme, Fernbedienungen, Smartphone-Taschen und andere Gebrauchsgegenstände.

Sie habe damit angefangen, so heißt es in einer Erklärung, weil die Darstellung der Vulva in Japan dermaßen tabuisiert sei, dass es zur Verunsicherung bei Frauen führe, die nicht wissen, wie eine Vulva eigentlich aussehen sollte. Die Darstellung des Penis hingegen sei verbreiteter. Deshalb wollte sich die Darstellung der weiblichen Genitalien gewöhnlicher werden zu lassen und in einen Gegenstand der Popkultur zu verwandeln.

Japan besitzt eine umsatzstarke Pornoindustrie, doch der "Obszönität"-Paragraf verbietet die unverpixelte Darstellung von Geschlechtsteilen. Der Prozess gegen Megumi Igarashi besitze dennoch etwas Scheinheiliges, so Kommentatoren, da die japanischen Behörden erst kürzlich die Forderung nach einer verstärkten Kontrolle pornografischer Darstellung von Kindern in Mangas und Animes ablehnten.