Umstrittene Gesetzesnovelle

Grütters legt neuen Entwurf für Kulturgutschutzgesetz vor

Seit Wochen läuft der Kunsthandel gegen das geplante Gesetz zum Kulturgutschutz Sturm. Jetzt liegt erstmals ein abgestimmtes Papier auf dem Tisch. Ob damit Ruhe einkehrt, muss sich zeigen

Laut des offiziellen Entwurfs für das geplante Gesetz zum Schutz von Kulturgütern soll künftig auch bei der Ausfuhr von Kunstwerken in EU-Länder unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung nötig sein. Bisher war das nur bei Exporten in außereuropäische Staaten der Fall. "Länder wie Deutschland haben ein Interesse, aber auch einen Anspruch, ihr Kulturgut zu schützen", betonte Grütters am Dienstag.

Die Genehmigungspflicht für Kunstgeschäfte innerhalb der EU gilt dem Entwurf zufolge etwa bei Gemälden erst dann, wenn das Bild älter als 70 Jahre ist und auf mehr als 300 000 Euro geschätzt wird. Damit seien die Grenzen deutlich lockerer als für den außereuropäischen Warenverkehr, sagte Grütters. Zudem gebe es erleichterte Sorgfaltspflichten für den Kunsthandel. Der Vorschlag komme den Interessen der Galeristen so weit wie möglich entgegen, sagte sie.

Der Gesetzentwurf ist inzwischen erstmals zwischen den Ressorts abgestimmt und wurde am Dienstag auf der Website des Kulturstaatsministerin veröffentlicht. Nach einer weiteren Abstimmungsrunde hoffe sie auf einen Beschluss im Kabinett noch im Oktober, so Grütters. Das letzte Wort haben Bundestag und Bundesrat.

Der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler reagierte zurückhaltend. Man müsse den fast 150 Seiten starken Schriftsatz erst genauer prüfen, sagte Geschäftsführerin Birgit Maria Sturm auf dpa-Anfrage. "Allgemein ist zu begrüßen, dass es inzwischen viele Gespräche mit den betroffenen Kreisen gab, aber sie müssen sicher noch fortgesetzt werden."

Der Deutsche Kulturrat erklärte: "Die Zeit der Mutmaßungen ist jetzt endlich vorbei und es gilt nun, sich intensiv und konstruktiv mit dem Gesetzesentwurf zu befassen."

Mit dem Gesetz werden laut Grütters EU-Vorgaben umgesetzt, wie sie schon in 26 von 28 Mitgliedsländern gelten. Die Bestände in öffentlichen Museen werden demnach generell unter Schutz gestellt. Bei Leihgaben müssen die Sammler gefragt werden, ob sie diesen Schutz wünschen. Ein Ausfuhrverbot gilt für "national wertvolles Kulturgut". Werke lebender Künstler dürfen jedoch nur mit deren Zustimmung auf die Liste, heißt es.

Besonderes Aufsehen hatte in den vergangenen Wochen eine Entscheidung von Georg Baselitz erregt, der aus Protest gegen die Grütters-Pläne seine Leihgaben aus Museen abhängen ließ.

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