Plädoyers ab Donnerstag

Achenbach-Prozess auf der Zielgerade

Das Urteil im spektakulären Betrugsprozess gegen den Kunstberater Helge Achenbach rückt näher. Zweieinhalb Monaten nach dem Auftakt stellte das Landgericht Essen am Dienstag mehrere Anklagepunkte vorläufig ein und kündigte das Plädoyer der Staatsanwaltschaft für Donnerstag an.

Der Vorsitzende Richter Johannes Hidding folgte mit der Teileinstellung einem Vorschlag der Staatsanwaltschaft. Dabei geht es um 4 von 14 Kunstverkäufen an den 2012 gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht, bei denen Achenbach betrogen haben soll. Diese vier Fälle betreffen den Verkauf je eines Bildes von Oskar Kokoschka und Ernst Ludwig Kirchner («Mutter und Sohn») sowie von zwei Arbeiten von Gerhard Richter («Maria» und «Tisch»). Die Vorgänge könnten nicht so rasch aufgeklärt werden und fielen bei der zu erwartenden Gesamtstrafe nicht ins Gewicht, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt.

Achenbach (62) soll Albrecht beim Verkauf von Kunstwerken und Oldtimern insgesamt 22 Kunst- und Oldtimerverkäufen um rund 23 Millionen Euro betrogen haben. Außerdem soll er zusammen mit seinem mitangeklagten Ex-Geschäftspartner zwei weitere vermögende Kunden um einen Millionbetrag geschädigt haben. Einen der Kunden, den Pharma-Unternehmer Christian Boehringer, hatte Achenbach entschädigt. In dem zweiten Fall komme möglicherweise nur versuchter Betrug in Betracht, sagte Richter Hidding. Achenbach hatte zu Beginn des Strafprozesses ein Teilgeständnis abgelegt, die Betrugsvorwürfe bei den Oldtimerverkäufen aber zurückgewiesen.

Das Landgericht Düsseldorf hatte Achenbach in einem Zivilprozess im Januar zur Zahlung von 19,4 Millionen Euro Schadensersatz an die Albrecht-Erben verurteilt. Das Urteil hat er inzwischen angefochten. Man habe fristgerecht Berufung eingelegt und Prozesskostenhilfe für Achenbach beantragt, teilte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Urs Breitsprecher am Dienstag mit. «Wir erhoffen uns von dem Berufungsverfahren eine sorgfältige Beweisaufnahme und Klärung rechtlicher Fragen. Wir halten das erstinstanzliche Urteil für rechtsfehlerhaft.»